Fortbildungen

6.-7. November 2026 in Leipzig

Fortbildung für Chinesischlehrkräfte

Zeit:

6.–7. November 2026

Zielgruppe:

  • Chinesischlehrkräfte an Schulen, Hochschulen und weiteren Bildungseinrichtungen im deutschsprachigen Raum
  • Angehende Chinesischlehrkräfte
  • Interessierte am Fach Chinesisch als Fremdsprache (ChaF)

Themen:

Im Mittelpunkt der Fortbildung stehen die folgenden Themen:

  • Lehren und Lernen mit HSK 3.0
  • KI-gestützter Chinesischunterricht
  • Unterrichtsplanung und Unterrichtspraxis

Die Themen werden im Rahmen von Fachvorträgen und parallelen Workshops behandelt.

Ziel:

Die Veranstaltung fördert den fachlichen Austausch zwischen Lehrkräften und bietet Raum, erfolgreiche Unterrichtspraxis sowie bewährte Konzepte aus dem Unterricht zu teilen. Ziel ist es, neue Impulse für die Unterrichtsgestaltung zu geben, methodische Kompetenzen weiterzuentwickeln und die Qualität sowie Wirksamkeit des Chinesischunterrichts nachhaltig zu stärken.

Ort:

Leipzig

Anmeldefristen:

  • Bewerbung als Workshopleitung:
    Für alle Themen stehen derzeit noch einige Workshopplätze für Workshopleiterinnen und Workshopleiter zur Verfügung. Interessierte werden gebeten, bis zum 31. August das Anmeldeformular zusammen mit einem Lebenslauf sowie einer Kurzbeschreibung des geplanten Workshops einzureichen.
  • Anmeldung zur Teilnahme: Anmeldeschluss ist der 30. September.

Anmeldung:

Bitte senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular an: laoshi@konfuziusinstitut-leipzig.de

Betreff: Lehrerfortbildung 2026

Teilnahmegebühr:

60 € (Übernachtungs- und Reisekosten sind selbst zu tragen); ermäßigt 40 €*.

Das gemeinsame Abendessen („Chinas Welt“) am ersten Tag ist optional; die Kosten betragen 20 €.

Bankverbindung:

Konfuzius-Institut Leipzig e.V.

IBAN: DE81 8605 5592 1100 9009 30

BIC: WELADE8LXXX

Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihren Namen und den Verwendungszweck Name, Lehrerfortbildung 2026 an.

 

Dokumente:

Anmeldeformular als interaktive PDF

Ausschreibung als PDF

 

* Für Studierende, Arbeitslose sowie Personen mit nachweislich geringem Einkommen gibt es Ermäßigungen. Es sind entsprechende Nachweise bei der Anmeldung vorzulegen.

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